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Elternbeiträge

Seit dem 01.08.2018 gilt die Beitragsfreiheit in Niedersachsen für eine Betreuungszeit von max. 8 Std. in einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem Monat, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden.

 

Das heißt:

bis 3 Jahre

Halbtag:                                                      175,- € im Monat

Ganztag:                                                     220,- € im Monat

je Früh- und Spätdienst:                         17,50 € im Monat

 

Ab 3 Jahre:

Je halbe Stunde Sonderöffnung in der Ganztags- Krippe:                   17,50 € im Monat

Je halbe Stunde Sonderöffnung im Ganztags- Kindergarten:               10,- € im Monat

             

Im Krankheitsfall und bei Urlaubszeiten muss der Kindergartenbeitrag weitergezahlt werden.

 

Frühstücksgeld in der Krippe:             12,- € im Monat

 

Mittagessen: wird pauschal zur Monatsmitte erhoben

 

 

Krippe

Kiga

Pauschale 5-Tage-Woche

49,50€

65,50€

Pauschale 4-Tage-Woche

39,60€

52,40€

Pauschale 3-Tage-Woche

29,70€

39,30€

Pauschale 2-Tage-Woche

19,80€

26,20€

Pauschale 1-Tage-Woche

9,90€

13,10€

 

Die monatliche Pauschale ist ein Jahresbeitrag und somit auch während der Schließzeiten weiterzuzahlen, weil diese bei der Ermittlung des Beitrages abgezogen wurden.

Die Teilnahme an dem Mittagessen kann nur mit einem gültigen SEPA-Basis-Lastschriftmandat erfolgen.

Alle Kinder, die die Einrichtung St. Ursula länger als 12.30 Uhr besuchen, müssen verbindlich am warmen Mittagessen teilnehmen.

Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt verbindlich bis zum 15.06. bzw. 15.12 für die Zeiträume 01.08. bis 31.01. und 01.02. bis 31.07. eines Kita-Jahres

Die Anmeldung kann für 1-5 Wochentage vorgenommen werden, wobei die Wochentage festgelegt werden müssen. Die Abrechnung erfolgt gestaffelt.

Eine langfristige Änderung kann im Einzelfall geprüft werden (ab einem Monat).

Die Mittagessenabrechnung beginnt bei neuen Kindern erst, wenn die Kinder tatsächlich regelmäßig mitessen

Eine Abmeldung kann ab einer Abwesenheit von 1 Kalendertag außerhalb der Schließzeiten für den Folgemonat berücksichtigt werden. Die Abmeldung muss bis zum 25. des Vormonats über die KiTa-Info-App erfolgen.

Aufgrund des Hygiene- und Infektionsschutzgesetzes darf kein Mittagessen außer Haus mitgegeben werden.